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GrundschuleWakendorf II

Alle gehören dazu

SchullebenSchulordnung

In unserer Schule möchten wir, dass sich alle Kinder, Lehrkräfte und Besucher wohlfühlen. Damit das gelingt, braucht es klare Regeln des Miteinanders. Unsere Schulordnung hilft dabei, das tägliche Zusammenleben freundlich, respektvoll und sicher zu gestalten. Sie wurde gemeinsam mit dem Kollegium, der Schülervertretung und den Eltern erarbeitet.

I. Präambel
In unserem täglichen Verhalten in der Schule achten wir auf einen fairen Umgang miteinander und auf die sachliche Lösung von Konflikten. Wir vermeiden jegliche Art körperlicher und seelischer Gewalt.

Wir möchten in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre lehren und lernen.

Die Grundsätze der Schulordnung gelten gleichermaßen für alle Beteiligten der Schulgemeinschaft.

II. Regelungen für den Ablauf des Schulalltages

  1. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Alle Kinder finden sich rechtzeitig in der Schule ein. Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte beginnt um 7.45 Uhr. Für Buskinder gelten zusätzliche Absprachen.
  2. Können Schülerinnen und Schüler aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule unverzüglich. Die schriftliche Entschuldigung erfolgt im gelben Lehrer-Eltern-Heft.
  3. Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichtstages, muss sie bzw. er nach Hause entlassen werden. Die Eltern werden von der Schule informiert und regeln die zeitnahe Abholung ihres Kindes. Alle Eltern stellen ihre Erreichbarkeit während des Schultages sicher.
  4. Wertvolle Gegenstände bleiben zu Hause, um Diebstahl und Beschädigungen und damit verbundene Folgen zu vermeiden. Die Schule haftet nicht für Verluste und Beschädigungen.
  5. Gefährliche Gegenstände, wie Taschenmesser, Streichhölzer, Feuerzeuge, Laserpointer oder ähnliches dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

III. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  1. Während des Schulvormittags ist im gesamten Schulgebäude unnötiger Lärm zu vermeiden.
  2. Wir möchten eine saubere Schule besuchen und helfen deshalb alle mit, Ordnung zu halten.
  3. Wir benutzen in der Schule viele Dinge, die uns nicht gehören. Ein sorgsamer Umgang damit ist für uns selbstverständlich. Dieser ist unabhängig davon, ob es sich um Eigentum der Schule oder unserer Schulkameraden handelt.
  4. Spiele während der Pausen dürfen keine Gefahr für beteiligte und unbeteiligte Personen darstellen. Aus diesem Grund ist zum Beispiel das Rennen im Schulgebäude, das Werfen von Gegenständen oder von Schneebällen verboten.
  5. Unfälle und Sachbeschädigungen melden wir umgehend einer Lehrkraft. Mutwillig angerichteter Schaden muss von den Eltern ersetzt werden.
  6. Die Schülerinnen und Schüler dürfen während der gesamten Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen, damit die Schule ihrer Aufsichtspflicht nachkommen kann.

IV. Zusätzliche Vereinbarungen

  1. Die Sicherheit und das Üben verkehrsgerechten Verhaltens der Kinder auf dem Schulweg liegen in der Verantwortung der Eltern.
  2. Alle Kinder kommen möglichst zu Fuß zur Schule. Nach bestandener Fahrradprüfung dürfen Viertklässler mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule fahren. Auf dem Schulhof wird das Fahrrad geschoben.
  3. Feste, Ausflüge und Klassenfahrten sind wichtige Bestandteile unseres Schullebens, deshalb ist die Teilnahme verpflichtend.